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PRIVAT KRANKENVERSICHERTE
Am besten erkundigen Sie sich schon vorab bei Ihrer Krankenkasse, wie Psychotherapie gehandhabt wird. Je nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag übernehmen die Privaten Krankenkassen zu 100% oder zumindest anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Viele Private Krankenkassen haben auch ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, das in der Regel ohne große Formalitäten genehmigt wird. Bei anderen Privaten Krankenkassen muss zu Beginn der Therapie vom Therapeuten ein Antrag gestellt werden, der von einem unabhängigen Gutachter bewilligt werden muss. Dafür stehen in der Regel (je nach Krankenkasse) bis zu 5 probatorische Sitzungen zur Verfügung. Das gibt Ihnen auch die Möglichkeit sich selber sicher zu sein, dass Sie eine Therapie anstreben möchten und mit dem behandelnden Therapeuten eine gewisse Vertrauensbasis besteht.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, dann muss spätestens nach fünf probatorischen Sitzungen ein ausführlicher Antrag an einen von der Beihilfestelle bestellten, unabhängigen Gutachter gestellt werden. Die Private Krankenkasse schließt sich in der Regel der Entscheidung der Beihilfestelle an. Bitte erkundigen Sie sich auch in diesem Fall bei Ihrer Krankenversicherung, wie viele Therapiesitzungen diese übernimmt.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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